Reicht eine Kopie für die Eintragung ins Grundbuch?
betrifft Liegenschaftskäufer, Verkäufer, Notare, Rechtsanwälte, Grundbuchantragsteller
Nein. Die Urkunden, auf die sich die Eintragung stützt, müssen im Original vorgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn eine Abschrift bereits in der Urkundensammlung liegt, und auch dann, wenn das Original verloren ging. Liegt das Original schon bei Gericht, müssen Sie im Antrag genau angeben, wo.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Der eindeutige Wortlaut des § 87 Abs 1 und 2 GBG macht die Vorlage der Originalurkunden auch dann erforderlich, wenn sich Abschriften davon schon in der Urkundensammlung befinden, die gegenteilige Entscheidung GlU 10.012 hat keine überzeugende Begründung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach § 87 Abs 2 GBG ist die Angabe des Aufbewahrungsorts des Originals durch Anführung der entsprechenden TZ erforderlich. Der bloße Hinweis darauf, das einzige Original befinde sich „in der Urkundensammlung", reicht nicht aus.OGH 5 Ob 37/09s, 28.04.2009
- Dies gilt nicht, wenn das Original der Urkunde bereits in der Urkundensammlung des Grundbuchs oder bei einem noch nicht erledigten Grundbuchsgesuch erliegt, worauf im Antrag hinzuweisen ist.OGH 5 Ob 269/08g, 09.12.2008
- Ein Handelsregister- bzw Firmenbuchauszug stellt eine (zwar) für die Bewilligung erforderliche, aber nicht eine Eintragungsgrundlage im Sinn des § 87 Abs 1 GBG bildende Urkunde dar, weshalb die amtlich beglaubigte Fotokopie für die Gesuchsbewilligung ausreicht.OGH 5 Ob 73/06f, 16.05.2006
- An der Judikatur zu § 87 Abs 1 GBG, wonach die Bewilligung einer Grundbuchseintragung nur auf Grund von Urkunden erfolgen kann, die dem Gericht im Original vorliegen, ist festzuhalten.OGH 5 Ob 254/02t, 20.11.2002
- Für den Fall des Verlusts der Originalurkunde enthält § 87 Abs 2 GBG keine Ausnahme.OGH 5 Ob 43/00k, 29.02.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Verweisung auf Akten, in denen die entscheidungswesentlichen Fakten nachzulesen sind (hier: Exekutionsakten, denen die Rechtskraft des Zuschlages oder die Erfüllung der Versteigerungsbedingungen entnommen werden könnte), ist jedenfalls ausgeschlossen.OGH 5 Ob 2407/96y, 14.01.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 32/21y, 20.04.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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