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Was gilt, wenn man mich vom Rechtsmittel nicht verständigt hat?

betrifft Beteiligte, Buchberechtigte, Eigentümer
Der Fehler ist geheilt, sobald Ihnen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz zugestellt wird. Aus der unterbliebenen Verständigung allein können Sie danach nichts mehr ableiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 124 GBG wonach von dem gegen den erstgerichtlichen Beschluß gerichteten Rechtsmittel alle Personen zu verständigen sind, denen der Beschluß des Erstgerichtes zugestellt wurde, ist mit der Zustellung der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz geheilt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060789 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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