Betrifft die Genehmigungspflicht auch die gerichtlich erzwungene Hofübergabe?
betrifft Landwirte, Käufer, Verkäufer, Erben
Ja. Die Bestimmungen über den Grundverkehr gelten auch für Urteile, mit denen jemand zur Übergabe des Eigentums an landwirtschaftlichen Liegenschaften verurteilt wird.
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Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1930)
§ 15 GVG ist auch auf Urteile anzuwenden, die auf Verurteilung zu einer Eigentumsübergabe von landwirtschaftlichen Liegenschaften lauten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 130/17d, 29.08.2017, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
GVG §15
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