Brauche ich die Grundverkehrsbehörde auch nach einem gewonnenen Urteil?
betrifft Käufer, Verkäufer, Landwirte, Kläger
Ja. Auch wenn das Eigentum durch ein Urteil übertragen wird, brauchen Sie die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde oder deren Entscheidung, dass keine Genehmigung nötig ist. Das Urteil allein ersetzt diese Entscheidung nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Auch bei einer Eigentumsübertragung durch Urteilsspruch ist die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde oder ihre Entscheidung über die Negativklausel erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs.OGH 5 Ob 130/17d, 29.08.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 130/17d, 29.08.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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