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Muss ich Provision zahlen, obwohl nichts vermittelt wurde?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Makler, Konsumenten, Verkäufer
Nein, nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Eine Provision oder Vergütung ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung darf der Makler nur in den gesetzlich aufgezählten Fällen und nur dann verlangen, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, gibt es dafür von vornherein keine Grundlage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Das Wort "vorsehen" im § 9 Abs 1 ImmMV bedeutet, dass in den dort taxativ aufgezählten Fällen eine ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung zu bezahlende Provision oder sonstige Vergütung nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

GewO 1973 §69; GewO 1973 §261; HVG §29 I; HVG §29 IId; ImmMV §9; MaklerG §15

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