Muss ich Provision zahlen, obwohl nichts vermittelt wurde?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Makler, Konsumenten, Verkäufer
Nein, nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Eine Provision oder Vergütung ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung darf der Makler nur in den gesetzlich aufgezählten Fällen und nur dann verlangen, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, gibt es dafür von vornherein keine Grundlage.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Das Wort "vorsehen" im § 9 Abs 1 ImmMV bedeutet, dass in den dort taxativ aufgezählten Fällen eine ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung zu bezahlende Provision oder sonstige Vergütung nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat der Makler mit dem Auftraggeber keine Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs 1 oder 2 MaklerG geschlossen, fehlt für eine(n) Provision/Vergütungsanspruch ohne Vermittlungserfolg von vorne herein die Grundlage.OGH 2 Ob 135/14p, 18.02.2015
- Die Aufzählung der Tatbestände der zulässigen Provisionsvereinbarungen in § 9 Abs 1 ImmMV ist taxativ.OGH 4 Ob 2329/96w, 12.11.1996
- Mangels abweichender Vereinbarung hat der Geschäftsherr aus dem Titel des Schadenersatzes die vertragliche Provision bei Nichtabschluss des Geschäfts nur dann zu zahlen, wenn er den Geschäftsabschluss in sittenwidriger Weise, insbesondere allein in Schädigungsabsicht, unterlassen hat.OGH 7 Ob 651/92, 10.12.1992
- Hier: Auslegung einer Vereinbarung über die Haftung bei Verletzung einer Diskretionspflicht.OGH 2 Ob 529/84, 27.03.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 10 Ob 1/22b, 29.03.2022, Fall aus Burgenland
Genannte Normen
GewO 1973 §69; GewO 1973 §261; HVG §29 I; HVG §29 IId; ImmMV §9; MaklerG §15
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Provision bei bereits bekanntem Objekt
Vertragsrecht · Provision bei bedingtem Vertrag
Vertragsrecht · Voraussetzungen des Provisionsanspruchs
Vertragsrecht · Maklerprovision beim bedingten Geschäft
Vertragsrecht · Mitveranlassung und Maklerprovision