Bekommt der Makler Provision, wenn die Bedingung nicht eintritt?
günstig für Auftraggeber betrifft Makler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Nein. Wurde der vermittelte Vertrag nur unter einer Bedingung geschlossen und tritt diese nicht ein, gebührt keine Provision. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird und der Makler beweist, dass die Bedingung eingetreten wäre.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 15.09.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Für einen unter einer Bedingung abgeschlossenen Vertrag, den ein Mäkler vermittelt, gebührt keine Provision, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur wenn der bedingte Vertrag vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, so ist der Provisionsanspruch dennoch erworben, wenn der Makler beweist, dass die Bedingung eingetreten wäre.OGH 3 Ob 293/01m, 19.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062555 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 109/20b, 15.09.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
HVG §6 IG; HVG §29 IIf; MaklerG §7 Abs1
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