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Kann ich einzelne Posten meiner Abrechnung getrennt einklagen?

betrifft Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Beim Ausscheiden werden alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis in einer einzigen Gesamtabrechnung zusammengefasst. Einzelne Rechnungsposten daraus können Sie nicht für sich allein einfordern; erst das Ergebnis der Gesamtabrechnung zeigt, was Ihnen zusteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Im Sinne einer Gesamtabrechnung sind bei der Ermittlung des Abfindungsanspruches eines ausgeschiedenen Gesellschafters alle wechselseitigen gesellschaftsvertraglichen Ansprüche einzubeziehen. Der (Buchwert) Wert der Beteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters stellt dabei nur einen unselbständigen Rechnungsposten zur Ermittlung des Abfindungsanspruches dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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