Muss ich jeden Teil meiner Schadenersatzforderung einzeln beziffern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (111 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch beim Prozesskostenvorschuss, der bei Zweckverfehlung zurückgefordert werden kann. Ohne Aufschlüsselung, für welche Maßnahmen welcher Vorschuss begehrt wird, könnte seine zweckmäßige Verwendung nicht geprüft werden.OGH 1 Ob 96/23h, 13.07.2023
- Hier: Mindererlös aus Liegenschaftsverkauf als Nichterfüllungsschaden.OGH 4 Ob 230/22k, 31.01.2023
- Es ist ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass eine Partei nicht dem (Rechtsmittel-)Gericht die Auswahl überlassen kann, welchem von mehreren Begehren es stattgeben will.OGH 6 Ob 239/20w, 15.03.2021
- Hier: Klagseinschränkung.OGH 2 Ob 67/20x, 06.08.2020
- Hier: Eine Erörterung des mangels ziffernmäßiger Aufgliederung mehrer geltend gemachter Ansprüche nicht ausreichend individualisierten Begehrens auf Zuspruch eines Pauschalbetrags ist nicht geboten, wenn jede einzelne (mögliche) Teilforderung materiell unberechtigt ist und das Klagebegehren unabhängig davon, aus welchen Teilbeträgen es sich tatsächlich zusammensetzt, jedenfalls zur Gänze abzuweisen ist.OGH 17 Ob 18/19z, 20.11.2019
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- Die Beurteilung Ob Schadenspositionen geltend gemacht werden, die einem unterschiedlichen rechtlichen Schicksal zugänglich sind, oder ob ein einheitlicher Anspruch vorliegt, richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, sodass sich regelmäßig keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO ergeben.OGH 10 Ob 61/18w, 13.09.2018
- Nur wenn ein Schaden als einheitlicher Gesamtschaden zu betrachten ist, bedarf auch die Teileinklagung keiner weiteren Aufschlüsselung.OGH 10 Ob 61/18w, 13.09.2018
- Die Aufteilung des Pauschalbetrags auf die einzelnen Schadenspositionen kann nicht dem Gericht überlassen werden.OGH 10 Ob 61/18w, 13.09.2018
- Hier: Rechtsmittelverfahren ‑ Divergenz zwischen Anfechtungserklärung und Berufungsantrag.OGH 6 Ob 190/16h, 30.01.2017
- Diese Grundsätze gelten aber nur im Falle einer objektiven Klagehäufung.OGH 4 Ob 241/14s, 11.08.2015
- Ein Verweis auf § 273 ZPO ersetzt nicht die erforderliche Klarstellung, welche der einzelnen Schadenspositionen der geltend gemachte Pauschalbetrag in welchem Umfang erfasst.OGH 4 Ob 168/12b, 12.02.2013
- Ohne Aufschlüsselung des geltend gemachten Pauschalbetrags wäre es nicht möglich, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen.OGH 3 Ob 72/09y, 22.07.2009
- Werden nicht mehrere Ansprüche, sondern wird ein einheitlicher Anspruch (zum Beispiel ein einheitlicher Gesamtschaden aufgrund derselben Schadensursache) geltend gemacht, würde es eine Überspannung der Verpflichtung zur Präzisierung bedeuten, würde man vom Kläger eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen unselbständigen Teilpositionen fordern.OGH 10 Ob 63/08z, 14.10.2008
- Werden aus einem rechtserzeugenden Sachverhalt mehrere Ansprüche abgeleitet und in einer Klage geltend gemacht, dann muss in einem solchen Fall der objektiven Klagehäufung jeder der Ansprüche zumindest in der Begründung ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein, um dem Bestimmtheitsgebot des § 226 ZPO zu entsprechen.OGH 10 Ob 63/08z, 14.10.2008
- Ist der Schaden aber als einheitlicher Gesamtschaden zu betrachten, bedarf auch die Teileinklagung keiner weiteren Aufschlüsselung.OGH 1 Ob 99/07a, 05.06.2007
- Hier: Schadenersatz aus entgangenem Gewinn und Rettungsaufwand.OGH 4 Ob 241/05b, 14.03.2006
- Macht der Kläger nur pauschal einen Teilanspruch geltend und können dabei einzelne Anspruchspositionen unterschieden werden, die ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben, so hat er klarzustellen, welche Teile von seinem pauschal formulierten Begehren erfasst sein sollen.OGH 6 Ob 275/05t, 15.12.2005
- Hier: Unabhängig von der fehlenden Aufteilung des in der Klage geltend gemachten pauschalierten Teilbetrags auf Arbeitsentgelte und Entgelte für sonstige Leistungen ist der Klagebetrag zwar insgesamt nicht verjährt, weil alle Ansprüche innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist mit diesem Teilbetrag geltend gemacht wurden. Bei Zuerkennung dieses Betrags ohne vorherige Aufschlüsselung und Abweisung aller erst später ausgedehnten Beträge bliebe aber unklar, welcher Betrag dem Kläger einerseits für eigene Arbeitsleistungen, andererseits für sonstige Investitionen rechtskräftig zuerkannt wurde.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Macht ein Kläger nur einen Teil des Gesamtschadens geltend und können dabei einzelne Schadenspositionen unterschieden werden, die ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben, so hat er klarzustellen, welche Teile von seinem pauschal formulierten Begehren erfasst sein sollen.OGH 9 Ob 114/04m, 01.12.2004
- Und zwar selbst dann, wenn nur ein Teilbetrag der angeblich gesamt zustehenden Forderungen eingeklagt wird.OGH 9 ObA 13/04h, 23.06.2004
- Ein geltend gemachter Pauschalbetrag ist bei objektiver Klagenhäufung entsprechend aufzugliedern, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 226 ZPO gerecht zu werden. Eine alternative Klagenhäufung, bei welcher der Kläger dem Gericht die Wahl überlässt, welchem Begehren es stattgeben will ist hingegen jedenfalls unzulässig.OGH 8 Ob 135/03s, 26.02.2004
- Hier: Unschlüssigkeit eins Klagebegehrens auf Abrechnung eines Betriebsratsfonds.OGH 8 ObA 22/02x, 19.09.2002
- Hier: Eine Aufgliederung der aus den einzelnen Rechtsgründen primär geltend gemachten Schadenersatzbeträge ist nicht erforderlich, weil die Klägerin keinen Pauschalbetrag geltend machte, dessen Aufteilung auf die einzelnen Rechtsverhältnisse nicht dem Gericht überlassen werden kann.OGH 1 Ob 188/01f, 27.11.2001
- Ohne eine solche Aufschlüsselung wäre es nicht möglich, den Umfang der Rechtskraft einer Teilabweisung des Zahlungsbegehrens zu bestimmen und damit die Frage zu beantworten, über welche der eingeklagten Forderungen (ganz oder teilweise) endgültig negativ abgesprochen worden ist. Nur wenn eine solche Aufgliederung erfolgt, kann in einem Folgeprozess die der Zulässigkeit einer weiteren Sachentscheidung allenfalls entgegenstehende materielle Rechtskraft der früheren Entscheidung beurteilt werden.OGH 1 Ob 291/00a, 30.01.2001
- Hier: Pauschalhonorar eines Rechtsanwaltes.OGH 1 Ob 294/00t, 30.01.2001
- Im Hinblick auf den Charakter des Abfindungsanspruchs des ausscheidenden Gesellschafters als einer einheitlichen Forderung sind diese Grundsätze nicht anwendbar.OGH 4 Ob 188/00a, 19.12.2000
- Dem Erfordernis der ziffernmäßig bestimmten Aufgliederung zweier Ansprüche wird dann entsprochen, wenn die betragliche Fixierung aus dem Parteivorbringen insgesamt zumindest schlüssig hervorgeht und auf der Basis dieses Vorbringens ein Versäumungsurteil über das Klagebegehren ergehen könnte.OGH 6 Ob 30/00f, 13.07.2000
- Hier: Reparaturkosten und Wertminderung.OGH 2 Ob 333/98d, 17.12.1998
- Der Kläger darf nicht während des Rechtsstreites innerhalb einer begehrten Globalsumme seinen Standpunkt willkürlich wechseln; hat allerdings der Kläger eine solche Aufschlüsselung unterlassen, so ist er gemäß § 182 ZPO zur Verbesserung anzuleiten.OGH 14 Ob 188/86, 04.11.1986
- Gilt auch für ein Eventualbegehren.OGH 2 Ob 149/83, 28.06.1983
- Wird ein Pauschalbetrag verlangt, muss das Klagebegehren mangels Individualisierung der einzelnen Ansprüche erfolglos bleiben (mehrere Schadenersatzansprüche und Geldbuße nach dem UWG).OGH 4 Ob 342/80, 05.05.1981
- Bedingen objektive Klagehäufung.OGH 1 Ob 710/80, 26.11.1980
- Rechtsmittelantrag.OGH 5 Ob 662/79, 04.12.1979
- Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung.OGH 2 Ob 286/67, 14.12.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 111.
- OGH 4 Ob 117/25x, 29.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 122/25z, 24.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 82/25b, 09.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 25/25i, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 173/24f, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 70/25z, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 2/25x, 29.04.2025
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 110/24s, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 227
- ZPO § 405
- ZPO § 467
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Wenn Sie im Prozess eine eigene Forderung gegen die Klagsforderung aufrechnen wollen, müssen Sie diese mit einer bestimmten Zahl angeben. Eine bloß dem Grunde nach behauptete Gegenforderung reicht nicht aus.
Setzt sich Ihre Forderung aus vielen Einzelposten zusammen, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind und auf demselben Grund beruhen, müssen Sie nicht zu jedem einzelnen Fall gesondert vortragen. Dass die Forderung nicht in einzelne Posten oder Zeiträume aufgegliedert ist, macht Ihr Vorbringen allein noch nicht unschlüssig.