Kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden, der nicht mitarbeitet?
günstig für Mitgesellschafter betrifft Gesellschafter, Unternehmer
Ja. Verstößt ein Gesellschafter gegen das Konkurrenzverbot und arbeitet er im Unternehmen nicht mit, kann das seinen Ausschluss aus der Gesellschaft rechtfertigen. Besonderheiten des Einzelfalls können aber dagegen sprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 24.10.2016 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Übertretung des Konkurrenzverbotes und mangelnde Mitarbeit im Unternehmen stellt einen Ausschließungsgrund dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Besonderheiten des Einzelfalles können aber gegen die Verwirklichung eines Ausschließungsgrundes sprechen.OGH 5 Ob 1574/92, 27.10.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062037 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 104/16m, 24.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 140 · Ausschluss statt Auflösung
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