Habe ich zugestimmt, weil ich nicht widersprochen habe?
günstig für Schweigender betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Es gibt weder im bürgerlichen Recht noch im Handelsrecht eine Übung, nach der Schweigen allgemein als Zustimmung gilt. Nur unter besonderen Umständen kann Ihr Stillschweigen als Annahme gewertet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (89 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Eine Verkehrssitte, welche dem Schweigen allgemein die Bedeutung der Zustimmung beilegen würde, besteht weder im bürgerlichen- noch im Handelsrecht. Nur unter besonderen Umständen kann das Stillschweigen als Annahme gewertet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Zustimmung zur Abänderung eines bereits bestehenden Vertrages durch Schweigen auf eine von der Vertragspartnerin geäußerte Rechtsansicht zum Bedeutungsgehalt des Vertrages.OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024
- Hier: Keine Zustimmung zum Unternehmensübergang iSd § 1409 ABGB durch bloßes Schweigen zu einer faktischen Inbesitznahme.OGH 4 Ob 71/11m, 21.06.2011
- Eine Verpflichtung aus einem Stillschweigen kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn der Geschäftspartner, der eine solche Verpflichtung des anderen Geschäftspartners in Anspruch nimmt, nach den besonderen Umständen des Falles nach Treu und Glauben selbst an erster Stelle zum Reden verpflichtet gewesen wäre (HS3101).OGH 10 Ob 99/02k, 22.10.2002
- Es kann nur dann ausnahmsweise als Zustimmung gewertet werden, wenn wegen einer Sonderrechtsbeziehung (zB vorvertragliches Schuldverhältnis) eine Pflicht zum Widerspruch besteht, wenn es nach den bisherigen Gepflogenheiten der Geschäftspartner in diesem Sinn zu verstehen ist oder wenn das Geschäft dem Schweigenden ausschließlich Vorteile bringt.OGH 9 ObA 235/00z, 22.11.2000
- Hier: Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel.OGH 7 Ob 2407/96p, 15.01.1997
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- Auch im kaufmännischen Verkehr darf Schweigen nicht generell als Zustimmung oder Annahme gelten.OGH 10 Ob 1518/96, 20.02.1996
- Der stillschweigenden Duldung rechtstitellosen Verhaltens kann die Bedeutung rechtsgeschäftlicher Einwilligung in Fällen, in welchem damit ein bereits zustande gekommener Vertrag abgeändert werden soll, nur in besonders gelagerten Ausnahmsfällen beigemessen werden.OGH 1 Ob 40/92, 13.01.1993
- Hier: Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert.OGH 8 Ob 678/86, 23.04.1987
- Bei nachträglicher Berufung auf vertragsändernde Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren vorherige Bekanntgabe der Verwender unterließ, entfällt dessen Schutzwürdigkeit.OGH 1 Ob 656/82, 07.07.1982
- Besonders strenge Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Bedeutung eines als Stillschweigen zu qualifizierenden Verhaltens sind dann zu stellen, wenn die vorgeschlagene Änderung des Rechtsverhältnisses die Interessen des Vertragspartners spürbar beeinträchtigt (1 Ob 777/79, 8 Ob 540/80). (Hier: Beeinträchtigung durch 10jährige Unkündbarkeit statt jederzeitigen Kündigung.)OGH 6 Ob 619/82, 19.05.1982
- Vertragsbestimmungen gehören nicht in eine Faktura.OGH 7 Ob 627/81, 02.07.1981
- Besteht zwischen Geschäftspartnern eine jahrelange Geschäftsverbindung in der bestimmte Vertragsklauseln übersendet wurden, so wird in der widerspruchslosen Annahme derartiger Fakturen in der Regel eine stillschweigende Zustimmung zu den in ihnen enthaltenen Vertragsbedingungen für künftige Geschäfte zu erblicken sein. (Hier: Haftungsausschluss für Schadenersatz selbst bei grob fahrlässiger Schadenszufügung).OGH 7 Ob 592/80, 09.10.1980
- Insbesondere dann nicht, wenn ein bereits abgeschlossener Vertrag abgeändert werden soll.OGH 1 Ob 700/79, 03.09.1979
- Dementsprechend ist es grundsätzlich auch bedeutungslos, wenn jemand dem Empfänger einer Erklärung mitteilt, er werte dessen Schweigen nach Ablauf einer bestimmten Frist als Einverständnis.OGH 1 Ob 803/76, 16.03.1977
- Es besteht kein diesbezüglicher Handelsbrauch.OGH 1 Ob 510/76, 17.03.1976
- Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben.OGH 7 Ob 232/72, 25.10.1972
- Derartige besondere Umstände können allein deshalb, weil sich der Partner des Anbietenden seine Entscheidung inhaltlich vorbehält, nicht angenommen werden.OGH 7 Ob 177/70, 14.10.1970
- Jahrelange vorbehaltslose Begleichung von Verladegebühren einer Seilbahn.OGH 1 Ob 17/70, 12.02.1970
- Unbeanstandete Hinnahme einer großen Zahl von Fakturen durch längere Zeit bedeutet Zustimmung zur verrechneten Preis.OGH 6 Ob 181/69, 24.09.1969
- Auch die widerspruchslose Annahme einer Rechnung bedeutet nur unter besonderen Umständen die Anerkennung einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung.OGH 5 Ob 66/60, 25.02.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 89.
- OGH 8 ObA 47/24f, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 96/24g, 25.06.2024
- OGH 3 Ob 72/24w, 23.05.2024, Fall aus Wien
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- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 131/22h, 06.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 75/22w, 24.10.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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