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Gelten die Versicherungsbedingungen, auch wenn ich sie nie gelesen habe?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Konsumenten, Versicherer, Unternehmer
Versicherungsbedingungen sind das Kleingedruckte der Versicherung und müssen an sich in den Vertrag einbezogen werden. Weil aber jeder weiß, dass Versicherungen nur auf dieser Grundlage abschließen, gilt Ihr widerspruchsloser Abschluss als Zustimmung dazu. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsabschluss gegolten hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer; sie bedürfen an sich wie alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Geltung der Einbeziehung in den Vertrag. Weil aber allgemein bekannt ist, dass Versicherungsunternehmen nur auf der Grundlage von - jedermann zugänglichen - AVB abschließen, ist der widerspruchslose Vertragsabschluss seinem objektiven Erklärungswert nach als Einverständnis mit den AVB zu werten. Dabei wird Vertragsinhalt die bei Vertragsabschluss geltende Fassung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Auslegung der Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein verständiger durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht. Unklarheiten gehen zulasten des Versicherers, wobei der erkennbare Zweck der Bestimmung stets zu beachten ist. Klauseln, die das Risiko einschränken, haben insoweit keine Vertragskraft, als ihr Verständnis von einem Versicherungsnehmer ohne juristische Vorbildung nicht erwartet werden kann.

günstig für Versicherungsnehmer Auslegung von Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen werden nach den allgemeinen Regeln für Verträge ausgelegt. Maßgeblich ist dabei, wie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer sie versteht.

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