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Muss die Firma auf die Interessen ihres Vertreters Rücksicht nehmen?

betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Vertragshändler, Selbstständige
Auch das Unternehmen muss sich gegenüber seinem Handelsvertreter des Vertrauens würdig erweisen und auf dessen schutzwürdige Interessen Rücksicht nehmen. Seine wirtschaftliche Freiheit bleibt dabei bestehen. Der Handelsvertreter wiederum muss die Interessen des Unternehmens vor seine eigenen stellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Auch der Geschäftsherr hat sich des Vertrauens des Handelsvertreters würdig zu erweisen und unbeschadet seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit auf dessen schutzwürdige Interessen gebührende Rücksicht zu nehmen; der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062480 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §12; HVG §2 Abs1; HVG §10; HVG §28

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