Zum Inhalt springen

Muss ich als Gesellschafter auf meine Mitgesellschafter Rücksicht nehmen?

günstig für Minderheitsgesellschafter betrifft Gesellschafter, Minderheitsgesellschafter, Aktionär, Unternehmer
Ja. Wer an einer GmbH beteiligt ist, schuldet Rücksicht nicht nur der Gesellschaft, sondern auch den anderen Gesellschaftern. Maßstab sind Treu und Glauben, der redliche Verkehr und die guten Sitten. Eigene Interessen dürfen Sie dabei durchaus verfolgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Auch der Gesellschafter einer GmbH unterliegt der Treuepflicht, und zwar nicht nur der Gesellschaft, sondern auch den Mitgesellschaftern gegenüber. Sie orientiert sich an den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie des redlichen Verkehrs und am Gebot der guten Sitten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026106 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Treuepflicht bei der Abstimmung
Gesellschaftsrecht · Verstärkte Treuepflicht unter Teilhabern
Gesellschaftsrecht · Treuepflicht und Zustimmung der Gesellschafter
Eigentum und Grundbuch · Treuepflicht in der Eigentumsgemeinschaft
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern und Vorständen