Muss ich Provision zahlen, wenn das Geschäft nicht ausgeführt wird?
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Sie müssen ein vermitteltes Geschäft nicht abschließen. Haben Sie es aber abgeschlossen und wird es dann nicht ausgeführt, müssen Sie beweisen, dass die Ausführung ohne Ihr Verschulden durch eine spätere Änderung der Verhältnisse unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Nur dann werden Sie von der Provision frei.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der Geschäftsherr muss das vermittelte Geschäft nicht abschließen. Hat er dies aber getan und unterbleibt die Ausführung, so muss er, um sich von der Provisionspflicht zu befreien, beweisen, dass die Ausführung ohne sein Verschulden infolge einer nachträglichen Änderung der Verhältnisse unmöglich oder unzumutbar geworden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das vermittelte Geschäft ist zustande gekommen, wenn eine Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte besteht.OGH 6 Ob 109/20b, 15.09.2020
- Hier: Entfall des Honoraranspruchs verneint bei Auflösung eines vermittelten Arbeitsverhältnisses innerhalb der vereinbarten Probezeit.OGH 8 Ob 84/19i, 24.09.2019
- Wenn eine bereits zugesagte Fremdfinanzierung entgegen der Erwartungshaltung aller Beteiligten letztlich doch nicht erfolgt, ist darin ein nicht vom Auftraggeber zu vertretender Hinderungsgrund im Sinn des §7 Abs2 MaklerG zu erblicken, der von der Provisionspflicht befreit.OGH 2 Ob 38/05k, 13.07.2006
- Hier: Unterblieb die Ausführung deshalb, weil der Geschäftsherr die (für ihn gesundheitlich problematische) Höhenlage des von ihm begehrten Kaufobjekts nicht gekannt hat und er hat diesen Umstand dem Makler rechtzeitig mitgeteilt, so liegt ein wichtiger und nicht vom Geschäftsherrn zu vertretender Grund dafür vor, das bereits zustande gekommene Rechtsgeschäft nicht auszuführen.OGH 1 Ob 142/03v, 17.10.2003
- Werden unrealistische Hoffnungen, "die Finanzierung doch noch zu schaffen", enttäuscht, so ist darin jedenfalls keine nachträgliche Änderung der Verhältnisse zu erkennen.OGH 1 Ob 304/02s, 02.09.2003
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Unter Umständen ist eine Vertragspartei auch dazu verhalten, gegen einen leistungsunwilligen Vertragspartner Klage zu führen.OGH 10 Ob 147/02v, 27.08.2002
- Die Zumutbarkeit ist stets im Einzelfall zu beurteilen.OGH 1 Ob 250/01y, 22.10.2001
- Der gegen den Provisionspflichtigen gerichtete Anspruch ist vom Grundgeschäft insoweit abhängig, als er nicht gebührt, wenn - unter anderem - das vermittelte Geschäft in der Folge aus wichtigen Gründen rückgängig gemacht wurde.OGH 1 Ob 250/01y, 22.10.2001
- Hier: § 7 Abs 1 MaklerG.OGH 1 Ob 352/97i, 24.03.1998
- Der grundsätzlich mit dem Geschäftsabschluss erworbene Provisionsanspruch des Realitätenvermittlers wird gemäß § 6 Abs 3 HVG durch das Unterbleiben der Ausführung des vermittelten Geschäftes in der Regel nicht berührt.OGH 9 Ob 706/91, 19.06.1991
- Der Handelsvertreter hat gegenüber dem Geschäftsherrn keinen Anspruch auf Abschluss oder auf Ausführung des vom Vertreter befugt geschlossenen Geschäftes.OGH 4 Ob 542/89, 27.06.1989
- Hier: Im Falle der Ablehnung des Geschäftsabschlusses besteht mangels anderer Vereinbarung eine Provisionsforderung oder Schadenersatzforderung des Vermittlers nur im Falle einer aus besonderen Gründen gegen Treu und Glauben verstoßenden Ablehnung des Geschäftsabschlusses durch den Geschäftsherrn.OGH 7 Ob 733/87, 21.01.1988
- Hier: Käufer kann Anzahlung nicht leisten und ist konkursreif.OGH 5 Ob 305/78, 12.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 29.
- OGH 5 Ob 87/24s, 04.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 109/20b, 15.09.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
HVG §6 Abs3 IIA; HVG §6 Abs3 IIB; MaklerG §7 Abs1; MaklerG §7 Abs2
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