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Steht mir als Händler ein Ausgleich bei Vertragsende zu?

günstig für Vertragshändler betrifft Vertragshändler, Hersteller, Lieferanten, Unternehmer
Die Regeln über den Ausgleich für Handelsvertreter können sinngemäß auch für einen Vertragshändler gelten. Das setzt voraus, dass sein Vertrag den Merkmalen eines Handelsvertretervertrags so stark angenähert ist, dass diese überwiegen, oder dass eine Ablehnung dem Zweck des Gesetzes widerspräche.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die analoge Anwendung des § 25 HVG auf das Dauerschuldverhältnis eines Vertragshändlers ist geboten, wenn sein Vertrag so sehr den Wesensmerkmalen eines Handelsvertretervertrages angenähert war, dass dessen Elemente überwiegen, oder das Nichtgewähren des Anspruches den Gesetzesintentionen widerspräche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §24; HVG §25

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