Zum Inhalt springen

Was muss ich als Handelsvertreter für den Ausgleich beweisen?

günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Vertriebspartner, Tankstellenbetreiber
Sie müssen zeigen, dass Sie neue Kunden zugeführt haben, und die abgeschlossenen Geschäfte nachweisen. Ob das Ihre Haupttätigkeit war, spielt keine Rolle, und für die übrigen Voraussetzungen gilt dann eine Beweiserleichterung. Umgekehrt muss der Unternehmer beweisen, dass die von Ihnen geschaffenen Verdienstchancen nach dem Vertragsende keinen Bestand haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Entscheidend für einen angemessenen Ausgleichsanspruch ist u.a., dass der Handelsvertreter neue Kunden zugeführt hat, unabhängig davon, ob dies seine ausschließliche oder vorwiegende Beschäftigung war. Die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des Ausgleichs trägt der Handelsvertreter. Gelingt ihm der Beweis für die Zuführung neuer Kunden und der Nachweis der getätigten Geschäftsabschlüsse, trifft ihn für die restlichen Anspruchsvoraussetzungen eine Beweiserleichterung. Den Unternehmer wiederum trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass die ihm durch den Handelsvertreter geschaffenen Verdienstchancen im Einzelfall über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus keinen Bestand haben oder haben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Vertragsrecht · Ausgleich für Vertragshändler
Vertragsrecht · Geschäftsverbindung mit neuen Kunden
Vertragsrecht · Ausgleichszahlung des Handelsvertreters
Vertragsrecht · Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters