Wie hoch ist meine Ausgleichszahlung als Handelsvertreter?
betrifft Handelsvertreter, Vertragshändler, Unternehmer, Tankstellenbetreiber
Die Ausgleichszahlung wird nach Billigkeit festgesetzt, also nach allen Umständen Ihres Falles und besonders nach den Provisionen, die Ihnen aus Geschäften mit den geworbenen Kunden entgehen. Weil das eine reine Einzelfallentscheidung ist, überprüft das Höchstgericht sie nur bei einer krassen Fehlbeurteilung. Auch Abschläge und die Annahme, wie schnell Kunden abwandern, liegen im Ermessen des Gerichts.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.05.2019 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die in § 24 Abs 1 Z 3 HVertrG 1993 "unter Berücksichtigung aller Umstände (ergänze: des jeweiligen Einzelfalls), insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit den betreffenden Kunden entgehenden Provision, nach Billigkeit" festzusetzende Ausgleichszahlung ist geradezu ein Musterbeispiel für eine nach dem jeweiligen Einzelfall zu treffende Billigkeitsentscheidung, weshalb sie - abgesehen von einer krassen Fehlbeurteilung durch das Berufungsgericht - regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beleidigungen des Handelsvertreters gegenüber dem Vertragspartner und seiner Mitarbeiter sowie hohes Fixgehalt ungeachtet niedriger Umsätze wurden bei der Billigkeitsentscheidung berücksichtigt.OGH 4 Ob 56/22x, 22.04.2022
- Ebenso liegt die Festlegung eines Billigkeitsabzugs sowie der Abwanderungsquote im richterlichen Schätzungsermessen.OGH 8 ObA 55/16w, 24.08.2017
- Die Reduktion eines Ausgleichsanspruchs aus Gründen der Billigkeit (§ 24 Abs 1 Z 3 HVertrG) betrifft nicht den Grund, sondern die Höhe des Anspruchs.OGH 9 ObA 59/12k, 20.06.2012
- Hier: Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog § 24 HVertrG.OGH 7 Ob 182/11g, 12.10.2011
- Dies gilt auch für die Ermittlung des „Stammkundenanteils“.OGH 9 ObA 35/09a, 03.03.2010
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Tankstellenbetreiber.OGH 8 ObA 45/08p, 13.11.2008
- Es hat sich jedoch in der Judikatur und im Schrifttum als wesentliche Berechnungsbasis der Rückgriff auf den so genannten - nach der Billigkeit zu ermittelnden und eine entsprechende Abzinsung berücksichtigenden - Rohausgleich herausgebildet, wobei grundsätzlich auf das letzte Vertragsjahr abzustellen ist. Für die Ermittlung des Provisionsäquivalents ist der Anteil am Betrag 'Rohertrag minus Eigenhändlerkosten', der auf die Eigenwaren der Beklagten entfällt, zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Rohausgleichs sind aber nicht nur die Handelsspannen in Bezug auf Eigenwaren der Beklagten, sondern auch jene für Drittwaren zu berücksichtigen, wenn sich auch aus dem Vertrieb dieser Waren für den Geschäftsherrn ein erheblicher verbleibender Vorteil ergibt. Hier: Tankstellenshop.OGH 7 Ob 122/06a, 30.08.2006
- Unter dem Begriff der Billigkeit ist nämlich die dem Einzelfall entsprechende sachgerechte Lösung einer Rechtsfrage zu verstehen.OGH 7 Ob 256/01z, 09.10.2002
- Hier: Berücksichtigung der Annahme einer 20%igen Abwanderung von Kunden pro Jahr (und damit einer Auflösung des Kundenstocks im fünften Jahr) und der vom Gegner bloß behaupteten erheblichen monatlichen Ersparnis des Handelsvertreters ist aus Billigkeitsüberlegungen sachgerecht, nicht jedoch die Berücksichtigung der langen Vertragsdauer und der Höhe der vereinbarten Provision.OGH 6 Ob 260/00d, 14.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 8 ObA 17/19m, 24.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 55/16w, 24.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 116/16y, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Ausgleich für Vertragshändler
Vertragsrecht · Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Vertragsrecht · Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Vertragsrecht · Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Verfahrensrecht · Anfechtung einer Billigkeitsentscheidung