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Muss ich Provision zahlen, wenn ein anderer den Vertrag abschließt?

günstig für Makler betrifft Auftraggeber, Käufer, Verkäufer, Immobilienmakler
Der Erfolg, den ein Vermittlungsauftrag anstrebt, kann auch darin liegen, dass ein Dritter den Vertrag abschließt, in dessen Interesse Sie den Auftrag erteilt haben. Entscheidend ist nur, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, wie ihn der Auftrag vorsah.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der mit einem Vermittlungsauftrag angestrebten Geschäftserfolg kann auch im Geschäftsabschluss mit einer vom Auftraggeber verschiedenen dritten Person liegen, in deren Interesse der Auftrag erteilt wird. Entscheidend ist nur, dass ein Vertrag, wie er dem dem Vermittler erteilten Auftrag entspricht, zustandegekommen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Genannte Normen

HVG §29 IIc; MaklerG §6 Abs3

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