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Reicht es aus, dass ich die Hilfe des Vermittlers genutzt habe?

günstig für Makler betrifft Auftraggeber, Käufer, Verkäufer, Mieter, Makler
Für die Provision braucht es einen Vermittlungsauftrag. Diesen können Sie auch stillschweigend erteilen, indem Sie die Vermittlung dulden oder die Tätigkeit des Vermittlers für sich nutzen, um den gewünschten Abschluss zu erreichen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 23.06.2025 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Für den Provisionsanspruch nach § 29 HVG ist ein Vermittlungsauftrag erforderlich, der allerdings auch konkludent dadurch erteilt werden kann, dass der Interessent die Vermittlung duldet oder sich der Tätigkeit des Vermittlers nutzbringend bedient, um den von ihm gewünschten Geschäftserfolg herbeizuführen (vgl EvBl 1967/368; SZ 40/161).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 52.

Genannte Normen

HVG §29 IId; MaklerG §6 Abs1

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