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Muss sich der Makler beim Alleinauftrag wirklich bemühen?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Makler, Verkäufer, Vermieter
Ja. Bei einem gewöhnlichen Maklerauftrag kann der Makler tätig werden, muss es aber nicht. Beim Alleinauftrag ist er verpflichtet, sich nach Kräften für die Ausführung einzusetzen, weil Sie stärker gebunden sind; ihn trifft dabei eine besondere Treuepflicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Während der Makler bei Vorliegen eines gewöhnlichen Maklerauftrags bloß tätig werden kann, besteht beim Alleinauftrag wegen der weiterreichenden Bindung des Auftraggebers die Pflicht des Maklers, sich nach Kräften für die Ausführung des Auftrags einzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Genannte Normen

HVG §6 ID; HVG §29 IIe

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