Gelten die Provisionssätze auch für einen Gelegenheitsvermittler?
betrifft Makler, Auftraggeber, Verkäufer, Käufer
Nein. Die Verordnung über die Provisionssätze für Immobilienmakler gilt für den Gelegenheitsvermittler grundsätzlich nicht. Ihre Sätze richten sich aber offenbar nach dem, was unter seriösen Maklern branchenüblich ist; daran hat auch das Maklergesetz nichts geändert.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 05.03.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Für den Gelegenheitsmakler gilt die ImmV grundsätzlich nicht; die Provisionssätze der ImmV orientieren sich aber offenbar an den branchenüblichen Sätzen reeller Makler.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch durch das MaklerG hat sich insoweit keine Änderung ergeben.OGH 1 Ob 27/19f, 05.03.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062804 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 27/19f, 05.03.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
HVG §29 III; ImmMV allg; MaklerG §16 Abs2
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