Bekommt der Makler Provision, wenn der Kauf rückgängig gemacht wird?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Makler, Käufer, Verkäufer
Nein. Kommt das vermittelte Geschäft nicht zustande oder wird es aus wichtigen Gründen wieder rückgängig gemacht, gebührt keine Provision. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber wegen eines Irrtums über die Person des Vermittlers an den Vertrag nicht gebunden ist und ihn auch nicht einhalten will.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Der Anspruch auf Vermittlungsprovision ist vom Grundgeschäft abhängig; er gebührt nicht, wenn das vermittelte Geschäft nicht zustande gekommen ist oder in der Folge aus wichtigen Gründen rückgängig gemacht wird (Rustler ImmZ 1960,333; SZ 32/26, HS II 39). Ist der Vermittler nicht nur als Bevollmächtigter des Verkäufers aufgetreten (und insoweit hinsichtlich der Irrtumsregeln nicht als ein von den Vertragschließenden verschiedener Dritter anzusehen; JBl 1968,365 ua), sondern wurde überdies seine persönliche Mietzinsgarantie und Ausfallshaftung zum wesentlichen Teil des "Kaufvorvertrages" bestimmt, also zur Geschäftsgrundlage erhoben, so betrifft ein Irrtum über die Person des Vermittlers daher die gesamte Vereinbarung. Ist der Geschäftsherr gemäß § 873 ABGB nicht zur Zuhaltung des Vertrages verpflichtet und hiezu auch nicht bereit, so steht dem Vermittler keine Provision zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Wegfall der Geschäftsgrundlage kann einen wichtigen Grund für die Nichtausführung eines Geschäftes darstellen.OGH 7 Ob 604/86, 02.10.1986
- Kein Makleranspruch auf Abschluß des Geschäftes und demgemäß auf die erst für das zustandegekommene Geschäft gebührende Provision.OGH 8 Ob 502/80, 08.05.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029700 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 10/23y, 17.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 194/22f, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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