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Bekommt der Makler Provision, wenn er nur die Gelegenheit nachweist?

günstig für Makler betrifft Immobilienmakler, Käufer, Verkäufer, Auftraggeber
Ja. Bei gewerblichen Immobilienmaklern genügt es, dass er Ihnen eine bis dahin unbekannte Kaufgelegenheit nachgewiesen hat, die später auch tatsächlich zustande kommt. Wie das Geschäft danach abgewickelt wurde, etwa über ein Bieterverfahren, ändert am Provisionsanspruch nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Die vertragsgemäße Vermittlung eines Rechtsgeschäfts durch einen gewerblichen Immobilienmakler kann sich in der Nachweisung einer dem Auftraggeber bisher unbekannten, später realisierten Erwerbsmöglichkeit erschöpfen. Im Fall der Vermittlung des Kaufs einer Liegenschaft ist das diesem Rechtsgeschäft vorangegangene Verfahren - so etwa ein Verkaufsverfahren zur Ermittlung des Bestbieters nach bestimmten Regeln - für das Entstehen des Provisionsanspruchs des gewerblichen Immobilienmaklers nicht von Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Genannte Normen

MaklerG §6 Abs1; MaklerG §6 Abs2

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