Bekomme ich die Provision, wenn der Kunde storniert?
günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Geschäftsherr
Als Handelsvertreter behalten Sie den Anspruch auf Provision, wenn das Unternehmen die Stornierung des Geschäfts rechtlich gar nicht anerkennen musste. Lässt es das Geschäft freiwillig fallen, geht das nicht zu Ihren Lasten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Dem Handelsagenten gebührt die Provision, wenn der Geschäftsherr rechtlich nicht verpflichtet war, die Stornierung des Geschäftes anzuerkennen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062913 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 95/24x, 22.01.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
HVertrG 1993 §9
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