Muss die Firma weiterarbeiten, damit ich Provision verdiene?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 12 Abs 2 HVertrG 1993 ist auf den Fall der Produktionsverlegung nicht anzuwenden, wenn anders als bei einer Einstellung des Unternehmens der Betrieb fortgeführt wird (so schon 9 ObA 65/89).OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
- Dem Unternehmer stehen Reorganisationsmaßnahmen zu, doch muss er den Handelsvertretervertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit erfüllen.OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
- Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach § 12 HVG 1993 auslösen.OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
- Wirtschaftlich gerechtfertigte Maßnahmen des Geschäftsherrn muss daher der Vertreter selbst dann hinnehmen, wenn dadurch seine weitere Tätigkeit verhindert wird.OGH 7 Ob 635/81, 29.04.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 59/24b, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
HVertrG 1993 §12 Abs1; HVertrG 1993 §12 Abs2; HVG §10
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht wenn Sie einen beachtenswerten Grund hatten. Beachtenswert sind alle Gründe, die Sie nicht zu vertreten haben, auch solche aus Ihrer Privatsphäre wie ein Berufswechsel, eine Kündigung, eine Scheidung oder ein Todesfall. Der Grund muss bei objektiver Betrachtung bloß verständlich sein.
Ja. Die Vorschriften für Partnervermittler sollen Kunden vor Vermögensschäden schützen. Sie müssen rechtzeitig erfahren, dass Sie es mit einem gewerbsmäßig gegen Provision tätigen Vermittler zu tun haben und nicht mit einem möglichen Partner.