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Wer muss beweisen, warum ein Geschäft storniert wurde?

günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Geschäftsherr
Steht fest, dass ein Geschäft storniert wurde, muss das Unternehmen beweisen, dass dafür wichtige Gründe beim Kunden vorlagen. Die Beweislast liegt also nicht beim Handelsvertreter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1924, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1924)

Bei erwiesener Stornierung des Geschäftes muss der Geschäftsherr beweisen, dass hiezu wichtige Gründe auf Seite des Dritten vorlagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §9

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