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Wer muss beweisen, dass der Makler den Verkauf bewirkt hat?

günstig für Makler betrifft Makler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Der Makler muss nur beweisen, dass er Ihnen die Gelegenheit genannt hat und dass das Geschäft zustande kam. Wollen Sie die Provision verweigern, müssen Sie beweisen, dass seine Bemühungen den Abschluss weder ausgelöst noch mitausgelöst haben. Ganz ohne ein Mindestmaß an Tätigkeit entsteht allerdings kein Anspruch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (32 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

Zur Frage der Verdienstlichkeit und Kausalität beim Provisionsanspruch für die bloße Nachweisung der Kaufgelegenheit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 32.

Genannte Normen

HVG §6 IC; HVG §29 IIc; MaklerG §6 Abs2; MaklerG §6 Abs3

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