An wen muss das Gericht die Post für das Jugendamt schicken?
betrifft Kinder, Eltern, Bundesländer, Jugendämter
Träger der Jugendwohlfahrt ist das Land, auch wenn die Aufgaben nach Landesrecht bestimmten Stellen zugewiesen sind. Das Land muss sich die Handlungen dieser Stellen zurechnen lassen. Gerichtliche Zustellungen sind an diese Stellen vorzunehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 14.05.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Jugendwohlfahrtsträger ist ungeachtet landesgesetzlicher Kompetenzbestimmung das Land. Der Jugendwohlfahrtsträger muß aber Handlungen landesgesetzlich festgelegter Organisationseinheiten gegen sich gelten lassen. Gerichtliche Zustellungen sind an diese landesgesetzlich festgelegten Organisationseinheiten vorzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird die Rückersatzpflicht des Landes wegen Verletzung von Meldepflichten (§ 22 UVG) geltend gemacht, haftet das Bundesland als Rechtsträger der Kinder- und Jugendhilfe für die ihm funktionell zuzurechnende Organisationseinheit, das sind die Bezirkshauptmannschaft und (bei einer Statutarstadt) der Magistrat.OGH 10 Ob 21/20s, 24.06.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 10 Ob 21/24x, 14.05.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 21/20s, 24.06.2020, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
ABGB §176a; JWG §4; KrntJWG §34
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