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Kann das Gericht dem Jugendamt beim Unterhalt Weisungen erteilen?

betrifft Kind, Eltern, Obsorgeberechtigte, Jugendamt
Nein. Soweit der Jugendwohlfahrtsträger als Vertreter des Kindes bei Unterhaltsvorschüssen tätig wird, steht er nicht unter der Aufsicht des Pflegschaftsgerichts. Das Gericht darf ihm in diesem Bereich weder Weisungen noch Aufträge geben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Jugendwohlfahrtsträger untersteht, soweit er als Unterhaltssachwalter nach § 9 Abs 2 UVG einschreitet, nicht der Aufsicht des Pflegschaftsgerichtes. Das Pflegschaftsgericht hat ihm in diesem Umfang keine Weisungen und Aufträge zu erteilen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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