Kann mir nach langem Zuwarten noch gekündigt werden?
günstig für Hausbesorger betrifft Hausbesorger, Hauseigentümer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für die Aufkündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses und die Geltendmachung des Kündigungsgrundes sieht das Gesetz keine Frist vor. Trotzdem darf derjenige, der auflöst, nicht wider Treu und Glauben so lange zuwarten, dass die andere Seite aus dem Zögern auf einen Verzicht schließen konnte.
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Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Wenn auch die Einbringung der Aufkündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses und die darin vorzunehmende Geltendmachung eines Kündigungsgrundes im Sinne des § 18 Abs 6 HbG im Gesetz an keine Frist gebunden ist, muß in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen für die an das Vorliegen von Auflösungsgründen gebundene Beendigung von Dauerschuldverhältnissen verlangt werden, daß der Auflösende nicht wider Treu und Glauben mit der Auflösungserklärung so lange zuwartet, daß der Erklärungsempfänger aus diesem Zögern auf einen Verzicht des Auflösenden auf die Geltendmachung der Auflösungsgründe schließen könnte.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 1/24s, 11.01.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
HbG §18 Abs6
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