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Kann ich einen Vertrag wegen eines alten Vorfalls noch auflösen?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten
Nein, wenn Sie zu lange zuwarten. Einen wichtigen Grund für die vorzeitige Auflösung eines Dauervertrags müssen Sie unverzüglich geltend machen, sonst verlieren Sie ihn. Dulden Sie den Vorfall lange, kann daraus geschlossen werden, dass Sie stillschweigend darauf verzichtet haben, ihn als Auflösungsgrund heranzuziehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 02.05.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Wichtige Gründe, die die vorzeitige außerordentliche Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigen könnten, müssen bei sonstigem Verlust unverzüglich geltend gemacht werden. Bei langer Duldung des den Auflösungsgrund bildenden Sachverhalts kann ein stillschweigender Verzicht nach § 863 ABGB angenommen werden, wenn das Zuwarten mit der Auflösungserklärung unter Umständen erfolgt, aus denen mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln übrig bleibt, dass der Sachverhalt nicht mehr als wichtiger Auflösungsgrund geltend gemacht werden soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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