Wann prüft das Gericht, ob der Kündigungsgrund vorliegt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.07.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kündigungsgrund verneint, weil der gekündigte Hauptmieter das Untermietverhältnis bereits zu einem vor der Zustellung der Kündigung seines Hauptmietverhältnisses gelegenen Kündigungstermin aufgekündigt hatte.OGH 1 Ob 208/08g, 25.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 1 Ob 122/20b, 22.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 10/16t, 15.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Aufkündigung zugestellt wurde. Ändern Sie Ihr Verhalten danach, wirkt sich das nur aus, wenn dadurch eine Wiederholung ausgeschlossen ist. Dauern die Störungen an, hilft Ihnen die Änderung nicht.
Wird der Kündigung erst nach Ablauf des Kündigungstermins durch Urteil stattgegeben, gilt das Mietverhältnis dennoch als bereits mit diesem Termin erloschen. Die spätere Entscheidung ändert daran nichts.