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Wird mein Vertrag nach dem Ende der Insolvenz doch wirksam?

günstig für Vertragspartner betrifft Schuldner, Gläubiger, Vertragspartner
Ja. Rechtshandlungen, die während des Verfahrens gegenüber den Gläubigern unwirksam waren, werden mit dessen Aufhebung wirksam. Ihre Unwirksamkeit dauert nicht über das Verfahren hinaus und erfasst rückwirkend auch das zuvor gebundene Vermögen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Von der Konkursaufhebung an sind alle vorher vom Gemeinschuldner vorgenommenen Rechtshandlungen, die nach § 3 KO relativ unwirksam waren, wirksam. Die Unwirksamkeit solcher Rechtshandlungen dauert nicht über den Konkurs hinaus.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063803 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Genannte Normen

KO §3; KO §59

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