Wer ist mein Gegner, wenn die Insolvenz während des Prozesses endet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein nach Rechtskraft der Aufhebung vom Insolvenzverwalter erhobenes Rechtsmittel ist mangels Legitimation zurückzuweisen.OGH 17 Ob 1/19z, 28.02.2019
- Die konkursspezifische Vorschrift des § 110 Abs 1 zweiter Satz IO ist in dem nach Konkursaufhebung gegen den früheren Schuldner fortgesetzten Verfahren, bei dem es sich gerade nicht um einen Prüfungsprozess handelt, nicht mehr anwendbar, sodass ab diesem Zeitpunkt eine Klageänderung unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 235 ZPO zulässig ist.OGH 3 Ob 229/15w, 16.12.2015
- Auf die Tatsache der Aufhebung des Konkurses/des Schuldenregulierungsverfahrens und ihre Folgen ist in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen; hier: Zwangsversteigerung.OGH 3 Ob 120/12m, 08.08.2012
- Auf die Tatsache der Konkursaufhebung und ihre Folgen ist in jeder Lage des Verfahrens - auch im Revisionsstadium - Bedacht zu nehmen.OGH 8 Ob 190/98v, 24.06.1999
- Aus dem mit dem Konkursverfahren untrennbar verbundenen Zweck des Prüfungsprozesses folgt weiter, dass die Fortsetzung eines Verfahrens nach rechtskräftiger Konkursaufhebung als Prüfungsprozess in der Regel ausgeschlossen ist, weil eine Sachentscheidung über ein auf Feststellung der Richtigkeit und Rangordnung einer Konkursforderung gerichtetes Begehren nicht möglich ist.OGH 9 ObA 159/98t, 19.08.1998
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- Bei Konkursaufhebung im Revisionsstadium lebt ein ursprünglich gestelltes Leistungsbegehren wieder auf. Das Begehren des Prüfungsprozesses ist - erforderlichenfalls auch von Amts wegen - in ein exekutionsfähiges Leistungsbegehren umzustellen.OGH 9 ObA 57/91, 08.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 9 ObA 133/22g, 27.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 110 · Bestrittene Forderungen
- IO § 139 · Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fällt Ihr Prozessgegner in Insolvenz und gehört Ihre Forderung in das Insolvenzverfahren, müssen Sie sie zuerst dort anmelden. Erst wenn die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde, können Sie die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens beantragen. Vorher steht Ihnen der Weg zum Streitgericht nicht offen.
Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.