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Bleibt meine Insolvenz wirksam, wenn der Beschluss aufgehoben wird?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Unternehmen
Ja. Wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgehoben und die Sache zur Ergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen, bleiben die Wirkungen der Eröffnung vorerst bestehen. Sie enden erst, wenn der Antrag rechtskräftig ab- oder zurückgewiesen ist. Liegen die Voraussetzungen doch vor, wird bloß ausgesprochen, dass die Wirkungen aufrecht bleiben.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Durch eine Aufhebung des Konkurseröffnungsbeschlusses und die Zurückverweisung der Sache an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung über den Konkurseröffnungsantrag bleiben die Wirkungen der Konkurseröffnung solange aufrecht, bis nicht eine rechtskräftige Abweisung des Konkurseröffnungsantrages vorliegt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Genannte Normen

KO §79 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Rechtsmittel und Eröffnung der Insolvenz

Ja. Haben Sie ein Rechtsmittel eingebracht und wird vor der Entscheidung darüber ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf darüber vorerst nicht entschieden werden. Der Akt geht zunächst an das Erstgericht zurück. Das gilt auch im Verlassenschafts- und im Aufteilungsverfahren.

günstig für Schuldner Nichtiges Verfahren nach Insolvenzeröffnung

Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.

Verwandte Fragen

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