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Kann sich der Schuldner auf seine Insolvenz herausreden?

günstig für Vertragspartner betrifft Schuldner, Vertragspartner, Gläubiger
Nein. Die insolvenzrechtliche Beschränkung wirkt nur gegenüber den Gläubigern und nur in Bezug auf die Masse. Der Schuldner kann die Erfüllung eines Vertrags, den er während des Verfahrens geschlossen hat, deshalb nicht mit dem Hinweis ablehnen, er sei damals nicht verfügungsberechtigt gewesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die konkursrechtliche Verfügungsbeschränkung ist nur den Konkursgläubigern gegenüber in bezug auf die Konkursmasse beschränkt. Der Gemeinschuldner kann daher die Erfüllung von Verträgen, die er während des Konkurses eingegangen ist, nicht etwa mit der Begründung ablehnen, er sei bei Vertragsabschluß nicht verfügungsberechtigt gewesen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KO §3 Abs1

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