Was gilt, wenn der Insolvenzverwalter vom Vertrag zurücktritt?
günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Schuldner
Der Vertrag wird dadurch nicht aufgehoben, es unterbleibt aber die weitere Erfüllung; davon sind auch Gewährleistungsansprüche erfasst. Bereits erbrachte Leistungen kann der Verwalter nur zurückfordern, soweit Sie dadurch bereichert sind. Das ist vor allem der Fall, wenn der Wert der Teilleistungen Ihre Gegenleistung und Ihre Schadenersatzansprüche übersteigt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Im Falle des Rücktrittes des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben, es unterbleibt aber die (weitere) Erfüllung; darunter fallen auch Gewährleistungsansprüche. Eine Rückforderung (durch den Masseverwalter) wegen bereits erbrachter Leistungen ist nur im Rahmen einer Bereicherung des Vertragspartners möglich. Eine solche Bereicherung kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Wert der vom Gemeinschuldner bereits erbrachten Teilleistungen die Gegenleistungen des anderen Vertragsteils sowie dessen allfällige weiteren Schadenersatzansprüche (§ 21 Abs 2 Satz 2 KO) übersteigt.
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilweiser Eigentumsvorbehalt im Käuferkonkurs.OGH 9 Ob 40/16x, 26.01.2017
- Hier: Lizenzvertrag.OGH 17 Ob 18/10m, 16.12.2010
- Wurden im Vertrag Werknutzungsrechte oder -bewilligungen eingeräumt, so erlöschen mit dem Rücktritt die Duldungs- und Enthaltungspflichten des Urhebers gegenüber dem Ausgleichsschuldner (Gemeinschuldner); die Verwertungsrechte fallen automatisch an den Urheber zurück.OGH 4 Ob 135/09w, 08.09.2009
- § 32 Abs 1 UrhG steht der Anwendung von § 20b AO nicht entgegen.OGH 4 Ob 135/09w, 08.09.2009
- § 20b AO ist - ebenso wie § 21 KO - insbesondere auf alle Dauerschuldverhältnisse anwendbar, die nicht unter eine speziellere Regelung (etwa für Bestand- oder Arbeitsverträge) fallen.OGH 4 Ob 135/09w, 08.09.2009
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zur Behandlung von Ansprüchen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin gegenüber einem Barter-Pool (als Dauerschuldverhältnis) im Konkurs.OGH 9 Ob 59/08d, 28.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 9 Ob 40/16x, 26.01.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AO §20b; KO §21; UrhG §32 Abs1
Verwandte Fragen
Insolvenz · Rücktritt des Insolvenzverwalters vom Vertrag
Insolvenz · Wahlrecht des Insolvenzverwalters bei Verträgen
Insolvenz · Kaufoption in der Insolvenz
Insolvenz · Anerkenntnis des Insolvenzverwalters
Insolvenz · Versicherungsvertrag in der Insolvenz