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Was gilt, wenn der Insolvenzverwalter vom Vertrag zurücktritt?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Schuldner
Der Vertrag wird dadurch nicht aufgehoben, es unterbleibt aber die weitere Erfüllung; davon sind auch Gewährleistungsansprüche erfasst. Bereits erbrachte Leistungen kann der Verwalter nur zurückfordern, soweit Sie dadurch bereichert sind. Das ist vor allem der Fall, wenn der Wert der Teilleistungen Ihre Gegenleistung und Ihre Schadenersatzansprüche übersteigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Im Falle des Rücktrittes des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben, es unterbleibt aber die (weitere) Erfüllung; darunter fallen auch Gewährleistungsansprüche. Eine Rückforderung (durch den Masseverwalter) wegen bereits erbrachter Leistungen ist nur im Rahmen einer Bereicherung des Vertragspartners möglich. Eine solche Bereicherung kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Wert der vom Gemeinschuldner bereits erbrachten Teilleistungen die Gegenleistungen des anderen Vertragsteils sowie dessen allfällige weiteren Schadenersatzansprüche (§ 21 Abs 2 Satz 2 KO) übersteigt.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

AO §20b; KO §21; UrhG §32 Abs1

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