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Kann der Insolvenzverwalter meinen Kaufvertrag beenden?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Nur, wenn die Leistungen zur Insolvenzmasse gehören. Das Wahlrecht des Verwalters, einen noch nicht vollständig erfüllten Vertrag zu erfüllen oder davon zurückzutreten, setzt voraus, dass die Forderung Teil der Masse und die Schuld aus der Masse erfüllbar ist. War der Schuldner bei Eröffnung des Verfahrens gar nicht Eigentümer der Sache, hat der Verwalter dieses Wahlrecht nicht; Ihr Anspruch gegen den Schuldner bleibt bestehen.

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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.05.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 21 KO ist, dass die Leistungsgegenstände zur Masse gehören. Die Forderung aus dem Vertrag muss Massebestandteil sein und die Schuld muss aus der Masse erfüllbar sein.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KO §21

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentumsvorbehalt und Insolvenz des Käufers

Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.

günstig für Verkäufer Vertragsauflösung bei schwerer Vertragsverletzung

Sie können einen internationalen Kaufvertrag nur dann zur Gänze auflösen, wenn die Vertragsverletzung wirklich schwer wiegt. Das beurteilt das Gericht immer nach dem gesamten Bild des Einzelfalls und nach sachlichen Maßstäben. Dabei zählen Art und Ausmaß des Fehlers, seine Auswirkungen auf Sie sowie die Frage, ob eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur in angemessener Zeit möglich, leistbar und für Sie zumutbar wäre.

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