Kann der Insolvenzverwalter meinen Kaufvertrag beenden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.05.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In einem solchen Fall bleibt ähnlich wie im Fall, dass sich der Gemeinschuldner zur Erbringung einer unvertretbaren Leistung verpflichtet hatte, die der Masseverwalter auch nicht aus der Konkursmasse erbringen kann, der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners gegenüber dem Gemeinschuldner bestehen. Das diesem dafür zugesagte Entgelt fällt jedoch, soweit es pfändbar ist, als Neuerwerb in die Konkursmasse.OGH 2 Ob 188/11b, 11.10.2012
- Kann der Masseverwalter den vertraglichen Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums aus der Konkursmasse ‑ bezogen auf den Leistungserfolg ‑ nicht erfüllen, weil die Gemeinschuldnerin im Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht die Eigentümerin des betreffenden Gegenstands war, dann steht ihm auch das Wahlrecht nach § 21 KO nicht offen.OGH 2 Ob 188/11b, 11.10.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 79/18w, 24.05.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KO §21
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.
Sie können einen internationalen Kaufvertrag nur dann zur Gänze auflösen, wenn die Vertragsverletzung wirklich schwer wiegt. Das beurteilt das Gericht immer nach dem gesamten Bild des Einzelfalls und nach sachlichen Maßstäben. Dabei zählen Art und Ausmaß des Fehlers, seine Auswirkungen auf Sie sowie die Frage, ob eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur in angemessener Zeit möglich, leistbar und für Sie zumutbar wäre.