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Bekomme ich meine Leistung zurück, wenn der Insolvenzverwalter zurücktritt?

betrifft Vertragspartner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Unternehmer
Nein. Tritt der Insolvenzverwalter vom Vertrag zurück, wird der Vertrag nicht rückabgewickelt; jede Seite behält, was sie bereits erhalten hat. Was Ihnen noch zusteht, wird zu einer Schadenersatzforderung, die Sie im Insolvenzverfahren anmelden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 24.06.2022 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Durch die Konkurseröffnung in Verbindung mit der Rücktrittserklärung des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben: es unterbleibt diesfalls nur die weitere Erfüllung des Vertrages, wobei freilich das Recht des einen oder anderen Teiles auf Rückforderung, das auf einem anderen, mit der Konkurseröffnung nicht im Zusammenhang stehenden Grund (zB Eigentumsvorbehalt) beruht, nicht beseitigt wird. Nach der Regelung des § 21 Abs 2 letzter Satz KO wird also nur der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt. Der Masseverwalter kann aus seiner Rücktrittserklärung, mit der er eine Erfüllung des Vertrages ablehnt, bezüglich des vom Gemeinschuldner dem anderen Teil Geleisteten, kein Rückforderungsrecht ableiten.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 25.

Im Gesetz

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