Was passiert mit meiner Anfechtungsklage bei Insolvenzeröffnung?
günstig für Insolvenzverwalter betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Wird über den Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet, dürfen einzelne Gläubiger ihr Anfechtungsrecht grundsätzlich nicht mehr selbst ausüben, damit alle Gläubiger gleich behandelt werden. Erklärt der Insolvenzverwalter den Eintritt in Ihren Prozess, wechselt die Klägerstellung von Gesetzes wegen auf ihn. Zugleich ist das Begehren darauf umzustellen, dass an die Insolvenzmasse geleistet wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.07.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Durch § 37 Abs 3 KO soll der Grundsatz des Zuvorkommens eines anfechtungsberechtigten Einzelgläubigers im Falle der Eröffnung des Konkurses durch den dieses Verfahren beherrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger zurückgedrängt werden. Aus diesem Grund verliert der Einzelanfechtungsgläubiger während der Konkursdauer grundsätzlich die Ausübungsbefugnis seines Anfechtungsrechtes. Mit der im Gesetz vorgesehenen Eintrittsklärung des Masseverwalters macht dieser von seiner ausschließlichen Einziehungsermächtigung namens der Konkursmasse Gebrauch. Diese Erklärung bewirkt einen Parteiwechsel ex lege. Mit der Eintrittserklärung ist auch die Änderung des Klagebegehrens auf Leistung der Anfechtungsschuld an die Masse zu verbinden.
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unterbrechung eines bei Konkurseröffnung bereits anhängigen Anfechtungsprozesses nach § 37 Abs 3 KO erfolgt von Gesetzes wegen. Bei einem erst nach Konkurseröffnung - unzulässiger Weise - durch einen Einzelgläubiger anhängig gemachten Anfechtungsprozess ist eine Unterbrechung nicht denkbar.OGH 3 Ob 25/08k, 11.06.2008
- Hier: Anfechtungsrecht und Schadenersatzrecht haben unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und Rechtsschutzziele. Schon diese sprechen für die Richtigkeit der Rechtsprechung, die die Klagebefugnis des Gesellschaftsgläubigers, wenn er sich auf Schadenersatzrecht beruft, bejaht und diejenige des Masseverwalters verneint.OGH 6 Ob 196/05z, 01.12.2005
- § 37 Abs 3 KO kann nie einen gegen den Gemeinschuldner, sondern immer nur einen gegen einen Dritten anhängigen Prozess betreffen. Die Konkurseröffnung bewirkt demnach gemäß § 37 Abs 3 KO auch im Anfechtungsprozess einen Parteiwechsel.OGH 7 Ob 647/87, 24.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 17 Ob 5/23v, 11.07.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
KO §37 Abs3
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