Ab wann läuft die Frist für meine Anfechtungsklage?
günstig für Gläubigerbetrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Bei der Anfechtung im Insolvenzverfahren wird die Frist von der Eröffnung des Verfahrens zurückgerechnet, auf die der Anfechtende keinen Einfluss hat. Bei der Anfechtung durch einen einzelnen Gläubiger wird dagegen von der Einbringung der Klage zurückgerechnet. Solche Fristen können gehemmt oder unterbrochen werden wie eine Verjährung.
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 11.07.2023
(5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Der wesentliche Unterschied zwischen den sonst vollkommen übereinstimmenden Anfechtungstatbeständen der §§ 28 und 29 KO einerseits und der §§ 2 und 3 AnfO andererseits liegt ausschließlich im Zeitpunkt, von dem die Anfechtungsfristen zurückzurechnen sind. In den ersteren Fällen ist es die vom Anfechtungswerber (Masseverwalter) nicht beeinflussbare Konkurseröffnung (weshalb es notwendig ist, ihm eine - zusätzliche - Klagefrist einzuräumen), in den letzteren hingegen die Einbringung der Anfechtungsklage selbst, sodass es sich beim zeitlichen Element der Anfechtungstatbestände der AnfO in Wahrheit um Klagefristen vergleichbar jener des § 43 Abs 2 KO handelt, die ebenso wie diese und überhaupt alle Fallfristen in Analogie zu den §§ 1494 ff ABGB der Hemmung bzw der Unterbrechung wie bei der Verjährung unterliegen.
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.
günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens
Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.