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Kann ich gegen eine Entscheidung im Insolvenzverfahren vorgehen?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Beteiligte im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren darf grundsätzlich jeder ein Rechtsmittel erheben, der sich in seinen Rechten verletzt sieht. Voraussetzung ist aber, dass tatsächlich eine Verletzung Ihrer Rechte möglich ist. Ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (97 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet. Voraussetzung der Rekurslegitimation ist jedoch, dass der Rekurswerber in seinem Rechte verletzt sein kann; ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 58 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 97.

Im Gesetz

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