Darf über meinen Rekurs entschieden werden, wenn Insolvenz eintritt?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Wird über eine Partei erst nach Vorlage von Rekurs und Rekursbeantwortung die Insolvenz eröffnet und geht es um eine Forderung im Insolvenzverfahren, darf erst nach Fortsetzung des Verfahrens entschieden werden. Fortgesetzt werden kann es, nachdem die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde. Eine dennoch ergangene Entscheidung ist nichtig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Auch wenn die Konkurseröffnung erst nach Vorlage von Rekurs und Rekursbeantwortung erfolgte, ist im Verfahren über eine Konkursforderung die Entscheidung über den Rekurs erst nach Fortsetzung des Verfahrens (nach Bestreitung der Forderung in der Prüfungstagsatzung) zulässig. Eine dennoch ergangene Entscheidung ist nichtig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ausnahmebestimmung des § 163 Abs 3 ZPO, wonach durch die nach Schluss einer mündlichen Verhandlung eintretende Unterbrechung die Verkündung der aufgrund dieser Verhandlung zu erlassenden Entscheidung nicht gehindert wird, ist nicht im Wege einer ausdehnenden Auslegung auch auf Entscheidungen über vor Konkurseröffnung eingebrachte Rechtsmittel, über die in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden ist, anzuwenden.OGH 3 Ob 349/99s, 31.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Insolvenz · Klage gegen einen insolventen Schuldner
Insolvenz · Prozess nach Insolvenz des Gegners
Insolvenz · Fortsetzung eines unterbrochenen Prozesses nach Insolvenz
Insolvenz · Prozess nach Feststellung der Forderung
Insolvenz · Urteil trotz übersehener Insolvenz