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Kann ich einen Beschluss anfechten, der mir nicht schadet?

betrifft Antragsteller, Beteiligte, Rechtsmittelwerber
Auch im Außerstreitverfahren können Sie ein Rechtsmittel nur erheben, wenn Sie ein Interesse an der Änderung der Entscheidung haben. Fehlt dieses Interesse, ist Ihr Rekurs unzulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (153 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Auch für Rechtsmittel im Außerstreitverfahren gilt die Voraussetzung des Rechtsschutzinteresses. Die Frage nach dem Rekursinteresse betrifft die Zulässigkeit des Rechtsmittels.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 45 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 153.

Im Gesetz

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