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Darf ich gegen einen Beschluss vorgehen, der mich nicht betrifft?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Ein Rekurs im Verfahren außer Streitsachen steht nur dem zu, dessen rechtlich geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt sind. Wer davon nicht betroffen ist, kann den Beschluss nicht bekämpfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (126 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Ein Rekursrecht steht im Verfahren außer Streitsachen nur demjenigen zu, dessen rechtliche geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind (SZ 21/160, SZ 19/333).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 126.

Im Gesetz

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