Darf das Gericht meinen Sanierungsvorschlag abändern?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Nein. Das Gericht kann Ihren Vorschlag nicht selbst umgestalten, sondern die Bestätigung nur erteilen oder versagen. Über die Versagung entscheidet es nach pflichtgemäßem Ermessen, und auch die höheren Gerichte prüfen dieses Ermessen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Versagung der Bestätigung eines Zwangsausgleiches nach pflichtgemäßen Ermessen auch der Rechtsmittelgerichte.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Abänderung des Ausgleichsvorschlages ist dem Konkursgericht nicht möglich.OGH 8 Ob 21/88, 07.12.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 97/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
KO §154 Z1; KO §154 Z2; KO §176 H
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