Muss ich mein Rechtsmittel verbessern, wenn der Antrag falsch ist?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Haben Sie statt einer Abänderung die Aufhebung beantragt, muss das nicht verbessert werden. Das gilt, wenn nach dem Inhalt Ihres Rechtsmittels kein Zweifel daran bestehen kann, welche Änderung Sie anstreben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Wurde statt eines Abänderungsantrages ein Aufhebungsantrag gestellt, so bedarf dies keiner Verbesserung, wenn nach dem Inhalt der Revision kein Zweifel darüber bestehen kann, welche Abänderung erfolgen soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rekursantrag.OGH 3 Ob 156/08z, 19.11.2008
- Ob die Berufungsausführungen erkennen lassen, dass und welche Abänderung des angefochtenen Urteils vom Kläger angestrebt wird, hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Diese Frage ist nur dann revisibel, wenn die Ansicht des Berufungsgerichts unvertretbar wäre.OGH 7 Ob 272/07m, 23.01.2008
- Hier: Berufungsantrag.OGH 7 Ob 272/07m, 23.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 8.
- OGH 8 Ob 170/25w, 22.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 14/25d, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 172/22f, 18.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 1/18i, 25.04.2018, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 22/17m, 17.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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