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Gilt der Zustellschutz auch für Mahnungen und Rechnungen?

günstig für Konsument betrifft Konsument, Unternehmer, Kunde
Ja. Das Verbot betrifft alle rechtlich bedeutsamen Erklärungen des Unternehmers an Sie, nicht nur Willenserklärungen. Erfasst sind also Erklärungen mit nachteiligen Folgen für Sie, etwa eine Mahnung, eine Fristsetzung, eine Kündigung, eine Rechnung oder ein Rücktritt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Das Verbot nach § 6 Abs 1 Z 3 KSchG betrifft rechtlich bedeutsame Erklärungen – nicht nur Willenserklärungen - des Unternehmers an den Verbraucher, also solche, die nachteilige Folgen für den Verbraucher haben, wie zB Mahnung, Fristsetzung, Kündigung, Rechnung, Rücktrittserklärung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Entgeltklauseln im Konsumentenschutz

Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.

günstig für Unternehmer Rücktritt bei Zahlungsverzug im Verbrauchervertrag

Zahlen Sie trotz Mahnung längere Zeit nicht, ist der Rücktritt vom Vertrag der klassische Fall einer Vertragsauflösung. Auch bei einem Vertrag mit Verbrauchern darf der Rücktritt an mildere Voraussetzungen geknüpft werden als die vorzeitige Fälligstellung aller Raten. Das verstößt weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten.

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