Muss ich als Mitfahrer den Führerschein des Lenkers prüfen?
günstig für Mitfahrer betrifft Mitfahrer, Lenker, Geschädigte, Versicherer
Nein. Sie müssen sich als Mitfahrer grundsätzlich nicht erkundigen, ob der Lenker die nötige Berechtigung hat oder ob sein Führerschein noch gültig ist. Etwas anderes gilt nur, wenn Gründe vorliegen, die einen konkreten Verdacht begründen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Eine Verpflichtung des Mitfahrenden sich hinsichtlich der Lenkerberechtigung (die beim Motorfahrrad nur von der Erreichung eines bestimmten Alters abhängig ist) zu erkundigen, besteht nicht, wenn nicht Gründe vorhanden sind, auf Grund welcher ein konkreter Verdacht besteht, daß dem Lenker die Berechtigung fehlt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mangels konkreter Verdachtsmomente muss sich ein Beifahrer nicht erkundigen, ob der Führerschein des Lenkers noch gültig ist.OGH 7 Ob 30/01i, 28.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 158/22g, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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