Zum Inhalt springen

Muss ich als Mitfahrer den Führerschein des Lenkers prüfen?

günstig für Mitfahrer betrifft Mitfahrer, Lenker, Geschädigte, Versicherer
Nein. Sie müssen sich als Mitfahrer grundsätzlich nicht erkundigen, ob der Lenker die nötige Berechtigung hat oder ob sein Führerschein noch gültig ist. Etwas anderes gilt nur, wenn Gründe vorliegen, die einen konkreten Verdacht begründen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Eine Verpflichtung des Mitfahrenden sich hinsichtlich der Lenkerberechtigung (die beim Motorfahrrad nur von der Erreichung eines bestimmten Alters abhängig ist) zu erkundigen, besteht nicht, wenn nicht Gründe vorhanden sind, auf Grund welcher ein konkreter Verdacht besteht, daß dem Lenker die Berechtigung fehlt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Fahren ohne Lenkberechtigung und Mitverschulden
Schadenersatz · Fahrzeug einem anderen überlassen
Schadenersatz · Beweislast beim Mitverschulden des Fahrgastes
Schadenersatz · Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit
Schadenersatz · Mitfahrt bei alkoholisiertem Lenker