Muss ich prüfen, ob mein Bekannter einen Führerschein hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Halter muss bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalles nur alles das tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann. Nur dann, wenn einem Fahrzeughalter bekannt war, dass etwa Angehörige schon Schwarzfahrten unternommen haben, sind zur Verhinderung des Gebrauches des Kraftfahrzeuges weitergehende Maßnahmen geboten als gegenüber Außenstehenden.OGH 2 Ob 33/04y, 26.02.2004
- Hier: Sicherung gegen unbefugte Benützung.OGH 8 Ob 109/74, 08.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 222/17m, 17.12.2018, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
EKHG §6 Abs1; KFG 1955 §86 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.