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Muss ich prüfen, ob mein Bekannter einen Führerschein hat?

günstig für Geschädigter betrifft Fahrzeughalter, Lenker, Unfallopfer, Versicherung
Ja, und zwar streng. Wer einem anderen sein Fahrzeug zum Lenken überlässt, muss sich von dessen Fahrberechtigung überzeugen. Verlangt wird alles, was billigerweise zumutbar ist. Weitergehende Maßnahmen sind nötig, wenn Ihnen frühere unbefugte Fahrten bekannt waren.

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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Die Pflicht desjenigen, der einem anderen ein Kraftfahrzeug zur Benützung übergibt, sich von dessen Fahrberechtigung zu überzeugen, ist streng auszulegen (so schon SZ 38/204).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EKHG §6 Abs1; KFG 1955 §86 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des betrunkenen Beifahrers

Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

Verwandte Fragen

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